Kos­ten für die Vor­un­ter­su­chung beim Augen-​​Lasern

Die  Vor­un­ter­su­chung kos­tet ca.150.- €
Soll­ten Ope­ra­ti­ons­hin­der­nisse von Sei­ten der Diop­tri­en­stärke, der Horn­haut oder ande­rer Berei­che des Auges beste­hen, die eine Laser– Ope­ra­tion ver­bieten, wird die Vor­un­ter­su­chung abge­bro­chen.

 

Bei­spiele für die Preise einer Augenlaser-​​Behandlung

Die Ope­ra­ti­ons­preise begin­nen  ab 1100.-€ pro Auge.

Je nach Beschaf­fen­heit der Horn­haut ent­schei­det es sich, wel­ches Ver­fah­ren wir ein­set­zen.
Die tat­säch­li­chen Kos­ten sind von den in Ihrem Falle not­wen­digen Unter­su­chungen, von Ihrer Seh­stärke und indi­vi­du­ellem Befund abhän­gig.
Sie erhal­ten nach Ihrer Vor­un­ter­su­chung einen ver­bind­li­chen Kos­ten­vor­an­schlag.

 

Steu­er­liche Abzugs­fä­hig­keit.

Ob eine steu­er­liche Abzugs­fä­hig­keit der OP-​​Kosten  bei Ihnen besteht, kann Ihnen Ihr Steu­er­be­rater sagen. Im All­ge­meinen kön­nen die Rech­nungen der Hornhaut-​​Laser-​​Operationen als außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen von der Steuer abge­setzt wer­den.

 

Kos­ten­er­stat­tung durch Kran­ken­kassen

Besteht bei Ihnen eine über 3 Diop­trien  große Unter­schied­lich­keit der Augen, kann mög­li­cher­weise auch eine Erstat­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen erfol­gen.

Nach einem Bundesgerichtshof-​​Urteil erstat­ten pri­vate Kran­ken­kassen zumin­dest Teile der Kos­ten der Hornhaut-​​Laser-​​Operation.  Der Umfang der Erstat­tung hängt von Ihren indi­vi­du­ellen Ver­trägen mit Ihrer  pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung ab.

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