Kosten für die Vor­un­ter­su­chung beim Augen-Lasern

Die  Vor­un­ter­su­chung kostet ca.150.- €
Sollten Ope­ra­ti­ons­hin­der­nisse von Seiten der Diop­tri­en­stärke, der Horn­haut oder anderer Bereiche des Auges bestehen, die eine Laser- Ope­ra­tion ver­bieten, wird die Vor­un­ter­su­chung abge­bro­chen.

 

Bei­spiele für die Preise einer Augenlaser-Behandlung

Die Ope­ra­ti­ons­preise beginnen  ab 1100.-€ pro Auge.

Je nach Beschaffenheit der Hornhaut entscheidet es sich, welches Verfahren wir einsetzen.
Die tat­säch­li­chen Kosten sind von den in Ihrem Falle not­wen­digen Unter­su­chungen, von Ihrer Seh­stärke und indi­vi­du­ellem Befund abhängig.
Sie erhalten nach Ihrer Vor­un­ter­su­chung einen ver­bind­li­chen Kos­ten­vor­an­schlag.

 

Steu­er­liche Abzugs­fä­hig­keit.

Ob eine steu­er­liche Abzugs­fä­hig­keit der OP-Kosten  bei Ihnen besteht, kann Ihnen Ihr Steu­er­be­rater sagen. Im All­ge­meinen können die Rech­nungen der Hornhaut-Laser-Operationen als außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen von der Steuer abge­setzt werden.

 

Kos­ten­er­stat­tung durch Kran­ken­kassen

Besteht bei Ihnen eine über 3 Diop­trien  große Unter­schied­lich­keit der Augen, kann mög­li­cher­weise auch eine Erstat­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen erfolgen.

Nach einem Bundesgerichtshof-Urteil erstatten pri­vate Kran­ken­kassen zumindest Teile der Kosten der Hornhaut-Laser-Operation.  Der Umfang der Erstattung hängt von Ihren indi­vi­du­ellen Ver­trägen mit Ihrer  pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung ab.

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