Im All­ge­meinen werden die Kosten, auch bei hohen Werten, von den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen nicht über­nommen. Pri­vate Kran­ken­kassen müssen lt. BGH-Urteil ab einer bestimmten Dioptrie die Kosten übernehmen.

Excimer-Laser-Kosten sind nach neu­ester Rechts­spre­chung mitt­ler­weile aller­dings steu­er­lich absetzbar.
Bitte fragen Sie Ihren Steu­er­be­rater.