Im Allgemeinen werden die Kosten, auch bei hohen Werten, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Krankenkassen müssen lt. BGH-Urteil ab einer bestimmten Dioptrie die Kosten übernehmen.
Excimer-Laser-Kosten sind nach neuester Rechtssprechung mittlerweile allerdings steuerlich absetzbar.
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